Das EU Klima- und Energiepaket 2020 positionierte die Europäische Union als Vorreiter in der internationalen Klimapolitik. Das anschließende Pariser Klimaabkommen verpflichtet die EU nun, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 Prozent zu reduzieren. Mit welchen Instrumenten das gelingen soll und welche Rolle der Emissionszertifikatehandel dabei spielt, verraten wir euch in diesem Beitrag.
Welche Instrumente kommen zum Einsatz?
Prinzipiell gibt es zwei zentrale Instrumente die dabei helfen sollen die Ziele zu erreichen. Auf einer Seite steht hier die Lastenverteilung der Treibhausgasreduktion zwischen den Mitgliedsstaaten, auf der anderen Seite der Emissionshandel.
Was bedeutet Lastenverteilung zwischen den Mitgliedsstaaten?
Abhängig von der wirtschaftlichen Stärke eines Staates, vergibt die EU nationale Zielsetzungen zur Treibhausgasreduktion. Hierbei kommen Sanktionsmechanismen zum Einsatz, wobei Höchstmengen an Treibhausgasemissionen nach Sektoren festgelegt werden. In Österreich ist das BMK für die Umsetzung dieser Entscheidung zuständig. Zusammengefasst bedeutet die Lastenverteilung also, dass die Staaten die Last je nach Wirtschaftsstärke miteinander tragen um das Ziel als Union erreichen zu können. Dabei haben alle Staaten wiederum eigene Zielvorgaben.
Und was ist der Emissionshandel?
Die Rechtsgrundlage hierfür ist die Emissionshandelsrichtlinie. Der Handel findet in 28 Mitgliedsstaaten statt sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Spielregeln für den Handel mit den Zertifikaten sehen wie folgt aus:
Energieintensive Industrie und Energieversorger müssen je nach Ausmaß ihrer Emissionen Zertifikate ankaufen. Diese Zertifikate werden von den Nationalstaaten ausgegeben und sind frei handelbar. Vor Beginn einer Handelsperiode wird die Anzahl an Zertifikaten festgelegt. Damit wird eine Obergrenze für Emissionen aus betroffenen Anlagen gesetzt. Während einer Handelsperiode können keine weiteren Zertifikate mehr ausgegeben werden. Verpflichtende Teilnehmer sind Eisen- und Stahlverhüttung, Kokereien, Raffinerien und Cracker-, Zement- und Kalkherstellung, die Glas- Keramik- und Ziegelindustrie und die Papier- und Zelluloseproduktion. Je nach Betriebsleistung werden dann die Zertifikate vergeben. Schafft es ein Unternehmen die Grenzwerte zu unterschreiten, kann es somit Zertifikate handeln.
Wie wird das überprüft?
Die Teilnehmer müssen die Zertifikate für die tatsächlich emittierten Treibhausgase bis 30.04. des Folgejahres an die zuständige Behörde zurückgeben. Ein Monat zuvor müssen die Emissionsmeldungen bei der Behörde eingegangen sein. Die Mengen werden anschließend gegenübergestellt. Ein Zertifikat steht dabei für die Berechtigung eine Tonne CO2-Äquivalent zu emittieren. Jede Tonne Treibhausgas die nicht durch Zertifikate gedeckt ist, wird mit einem Pönale von 100 Euro bestraft.
Der Emissionshandel kann also nicht direkt mit den handelsüblichen CO2 Zertifikaten verglichen werden. Der Handel stellt eher ein Rahmenwerk dar das Ziele vorgibt. Unter den Teilnehmern besteht dann die Möglichkeit diesen Rahmen für sich zu erhöhen, sofern andere Teilnehmer den Rahmen unterschritten haben. In Summe sind die Emissionsgrenzen somit gedeckelt und die Nicht-Einhaltung muss finanziell beglichen werden.
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