Nicht nur auf der Verpackung frischer Produkte, wie Milch oder Eiern auch unverderbliche Speisen, wie Salz ist ein Mindesthaltbarkeitsdatum aufgedruckt. Doch was sagt dieses Datum eigentlich aus? Müssen die Lebensmittel wirklich in den Müll sobald es überschritten wurde?
Verbrauchsdatum vs. Mindesthaltbarkeitsdatum
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist jenes Datum bis zu dem der Hersteller gewährleistet, dass ein ungeöffnetes Lebensmittel in einwandfreier Qualität haltbar ist. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten alle für das Produkt typischen Eigenschaften vorhanden sein – also sowohl Geschmack, Aussehen, Farbe, Geruch und Nährwerte. Die Produkte sind darüber hinaus genießbar und verfallen nicht sofort zu diesem Datum. Bei Haltbarkeitsfristen handelt es sich um Herstellerangaben. Sofern beim Verkauf klar gekennzeichnet, dürfen Lebensmittel, die das Mindesthaltbarkeitsdatum bereits überschritten haben auch noch verkauft werden.
Anders verhält es sich mit dem Verbrauchsdatum. Der Vermerk „Zu verbrauchen bis …“ kennzeichnet leicht verderbliche Lebensmittel wie frischer Fisch, Faschiertem, Fleisch oder Rohmilch. Auch diese Lebensmittel sind nicht von einem auf den anderen Tag ungenießbar, allerdings ist hier besondere Vorsicht geboten. Im Zweifelsfall ist es besser abgelaufene Lebensmittel zu entsorgen. Der Verzehr von Produkten, die dieses Datum überschritten haben kann gesundheitsschädlich sein, deswegen dürfen sie auch nicht mehr zum Verkauf angeboten werden.